| Qualifikation...
ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt
und vereidigt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie
sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht
ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die
Architekten- Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, sowie die
lngenieur- und Landwirtschaftskammern). Darüber hinaus werden
öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie
vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das
begehrte Qualitätssiegel führen.
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| Sachverständige -
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung
"Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die
Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind,
bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die
deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Diese
bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten
Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Ferner sind
öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und
unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, Dritte, denen Gutachten
üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse
verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und
die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf
ein unvertretbares, parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie
unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte
Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so
verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. |
| Gesetzgebung -
Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich
bestellte und vereidigte sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit
für Unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau
diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche
Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation
dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer
Dienstleistungen anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und
Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das
Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird. |