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Aufgaben und Aufträge Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich
bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die
Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und
beantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie
analysieren und bewerten. Ferner sind sie als Schiedsgutachter
tätig, d.h. zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das
fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich
anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit
- etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder
Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine
Anlage funktionsfähig installiert wurde. |